Bund

Historisch betrachtet lassen sich Staat und Zivilgesellschaft als Gegensätze beschreiben. Gerade in Zeiten des vordemokratischen Absolutismus des 18. Jahrhunderts oder der antidemokratischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts galten zivilgesellschaftliche Bewegungen als oppositionelle Kräfte gegen die staatliche Obrigkeit.

Auch heute noch kann man zwischen einer staatlichen und einer zivilgesellschaftlichen Sphäre unterschieden, denen unterschiedliche Sektoren und Handlungslogiken zugeordnet werden.

Die Zivilgesellschaft übernimmt auch in demokratischen Staatsformen eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber staatlichen Akteuren. Gleichzeitig ist sie aber auch abhängig von staatlichen Rahmenbedingungen. So ist beispielsweise für Deutschland eine starke finanzielle Abhängigkeit des Dritten Sektors von staatlicher Förderung charakteristisch.

Die Verflechtungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft lassen sich auch an anderer Stelle beobachten. Stößt der Wohlfahrtsstaat an seine Grenzen, gibt es Tendenzen, staatliche Aufgaben der Daseinsfürsorge an zivilgesellschaftliche Organisationen zu externalisieren. Hier besteht die Gefahr eines Rückzugs des Sozialstaats aus ihm ureigenen Aufgabenbereichen und der Instrumentalisierung der Zivilgesellschaft durch staatliche Akteure. In diesem Zusammenhang wird auch von dem ermöglichenden Staat gesprochen, der die notwendigen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement schafft, ohne inhaltlich einzugreifen.

Auf Bundesebene bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, das bürgerschaftliche  Engagement und die Zivilgesellschaft zu fördern. Durch die Gesetzgebung beispielsweise können Rahmenbedingungen für freiwillig Engagierte wie auch für die Vereine geschaffen werden. In Form von Bundesprogrammen werden gemeinnützige Projekte gefördert und neue Ansatzpunkte der Bürgerbeteiligung erprobt. Auch das Bereitstellen von Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ist ein wichtiger Baustein der Engagementförderung.

Die Möglichkeiten der Bundesebene zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sind jedoch begrenzt. Das Grundgesetz regelt, dass Infrastrukturförderungen in diesem Bereich Aufgabe der Länder und Kommunen sind.

Beispiele aus unserem Leistungsspektrum

  • Wissenschaftliche Begleitung des Programms „Freiwilligendienste aller Generationen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009-2011).
  • Wissenschaftliche Begleitung des Programms „Aktiv im Alter“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2008-2010).
  • Wissenschaftliche Begleitung des Programms „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005-2008).

Literatur

Igl, Gerhard (2009): Fördermöglichkeiten des Bundes bei lokalen und regionalen Infrastrukturvorhaben auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements. Rechtsgutachten für das BMFSFJ, Kiel.

Pollack, Detlef (2004): Zivilgesellschaft und Staat in der Demokratie. In: Klein, Ansgar (Hg.): Zivilgesellschaft und Sozialkapital. Wiesbaden. VS Verlag. S. 23-40.

Kocka, Jürgen (2003): Zivilgesellschaft in historischer Perspektive. In: Forschungsjournal NSB, 16 Heft 2, 2003. Stuttgart. Lucius & Lucius. S. 29-37.

Enquete Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (2002): Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft. Deutscher Bundestag (Hg.). Opladen. Leske & Budrich.

 

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